Als öffentliche Stelle im Sinne der Richtlinie (EU) 2016/2102 ist das Staatstheater Darmstadt bemüht, seine Webseite im Einklang mit den Bestimmungen des Hessischen Behinderten-Gleichstellungsgesetzes (HessBGG) sowie der Hessischen Verordnung über barrierefreie Informationstechnik (BITV HE 2019) zur Umsetzung der Richtlinie (EU) 2016/2102 barrierefrei zugänglich zu machen.

Diese Erklärung zur Barrierefreiheit gilt für die Seite https://www.staatstheater-darmstadt.de.

Stand der Vereinbarkeit mit den Anforderungen

Grundsätzlich ist diese Website mit den Anforderungen an die Barrierefreiheit vereinbar. Wir möchten das Staatstheater Darmstadt für alle Menschen zugänglich machen und arbeiten daran, Barrieren unterschiedlicher Art zu identifizieren und kontinuierlich abzubauen. Zur weiteren Verbesserung der Barrierefreiheit der Webseite testen wir außerdem auch die Assistenzsoftware EyeAble.

Die Überprüfung der Einhaltung der Anforderungen beruht auf einer zuletzt am 02.07.2025 durchgeführten Selbstbewertung.

Nicht barrierefreie Inhalte

Aufgrund der Überprüfung ist die Webseite wegen der folgenden Ausnahmen mit den zuvor genannten Anforderungen teilweise vereinbar.

Unvereinbarkeit mit der BITV HE 2019

Die nachstehend aufgeführten Bereiche oder Elemente sind noch nicht barrierefrei:

  • Text- bzw. Überschriftenhierarchien sind nicht immer eindeutig strukturiert. Derartige formale Syntaxabweichungen beeinträchtigen aber in der Regel nicht die Verständlichkeit des Textes.
  • Bei manchen Bedienelementen fehlt die Beschriftung; das gilt vor allem für die Bedienelemente zur vergrößerten Darstellung eines Bildes.
  • Das Bedienelement für den Login im Webshop unterschreitet die erforderliche Minimalgröße für die Nutzung mit Zeigegeräten (z. B. Maus oder Touch).
  • Auf den Produktionsseiten fehlt die Beschriftung für ein Formularelement zur Filterung der Besetzung nach Termin.
  • Für die Links auf die im Startseitenkarussell beworbenen Inhalte fehlt bei Tastaturbedienung eine Hervorhebung der aktuellen Position.
  • An wenigen Stellen sind die für assistive Software programmatisch zur Verfügung gestellten Informationen (via WAI-ARIA) nicht vollständig oder inkorrekt umgesetzt.
  • Die Darstellung in Bildern und Videos weist manchmal unzureichende Kontraste auf. Dies liegt oftmals am künstlerischen Werk selbst - beispielsweise am Bühnenbild, den Kostümen oder dem Einsatz von Weißraum und Sonderfarben in Grafiken.
  • Es gibt auf der Webseite noch keine Erläuterungen in Deutscher Gebärdensprache, ebensowenig in Leichter Sprache.

Datum der Erstellung der Erklärung zur Barrierefreiheit

Diese Erklärung wurde am 03.07.2025 erstellt und zuletzt am 04.07.2025 überprüft und aktualisiert.

Feedback und Anfragen zur digitalen Barrierefreiheit

Sie möchten uns noch bestehende Barrieren mitteilen oder nicht barrierefreie Inhalte in einem barrierefreien Format anfordern? Sprechen Sie unsere verantwortlichen Kontaktpersonen an:

FEEDBACK@STAATSTHEATER-DARMSTADT.DE

Durchsetzungsverfahren

Wenn auch nach Ihrem Feedback an den oben genannten Kontakt keine zufriedenstellende Lösung gefunden wurde, können Sie die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik einschalten. Sie haben nach Ablauf einer Frist von sechs Wochen das Recht sich direkt an die Durchsetzungs- und Überwachungsstelle zu wenden. Unter Einbeziehung aller Beteiligten versucht die Durchsetzungsstelle, die Umstände der fehlenden Barrierefreiheit zu ermitteln, damit der Träger diese beheben kann.

Durchsetzungs- und Überwachungsstelle Barrierefreie Informationstechnik
Hessisches Ministerium für Soziales und Integration

Sitz: Regierungspräsidium Gießen
Prof. Dr. Erdmuthe Meyer zu Bexten
Beauftragte der Hessischen Landesregierung für barrierefreie IT und digitale Teilhabe
Leiterin LBIT – Landeskompetenzzentrum Barrierefreie IT 
Leiterin der Durchsetzungs- und Überwachungsstelle
Leiterin Marktüberwachungsstelle nach dem BFSG
Landgraf-Philipp-Platz 1-7
35390 Gießen
Telefon: +49 641 303 - 2901
E-Mail: Durchsetzungsstelle-LBIT@rpgi.hessen.de