Ihre Eintrittskarte zu einer unserer Vorstellungen gilt gleichzeitig als RMV-Fahrkarte, wenn sie mit einem KombiTicket-Aufdruck versehen ist.

Hat Ihre Eintrittskarte diesen Aufdruck nicht (zum Beispiel Freikarten, Pressekarten, Steuerkarten, "Ihr-Preis"-Karten, regulärer Preis unter 6,01 €), dann gilt das Ticket nicht als RMV-Fahrtkarte.

Das KombiTicket ist im gesamten RMV-Gebiet in allen RMV-Verkehrsmitteln in der 2. Klasse gültig. Es gilt am Veranstaltungstag zur Hinfahrt ab fünf Stunden vor Veranstaltungsbeginn und zur Rückfahrt bis Betriebsschluss.

Zur Fahrt berechtigt nur die Eintrittskarte selbst, keine Kopien von zurückgelegten Eintrittskarten oder dergleichen.

Weitere Informationen finden Sie in den Beförderungsbedingungen des RMV.