Für Angehörige auswärtiger Bühnen

Gemäß der Ordnung der Dienstplätze, Freikarten, Steuerkarten und Vorzugskarten bei den hessischen Staatstheatern des Hessischen Ministeriums für Wissenschaft und Kunst haben Angehörige anderer Bühnen und des künstlerischen Bereichs von Fernseh- und Rundfunkanstalten die Möglichkeit, für einen Besuch im dienstlichen Interesse für sich und eine Begleitperson je eine Steuerkarte zu beantragen. Dies gilt auch für Mitglieder der Genossenschaft Deutscher Bühnen-Angehöriger (GDBA). Voraussetzung für die Genehmigung von Steuerkarten ist, dass die jeweiligen Plätze in einer Vorstellung nicht für den freien Verkauf benötigt werden. In der Regel werden Steuerkarten genehmigt, wenn drei Werktage vor der Vorstellung noch genügend freie Plätze vorhanden sind.

Zur Beantragung von Steuerkarten füllen Sie den Antrag auf dieser Webseite aus. Bitte rufen Sie ab drei Werktagen vor der Vorstellung bei unserer Vorverkaufskasse an und fragen Sie dort nach der Genehmigung Ihres Antrags. Wenn Ihr Antrag genehmigt wurde, können Sie die Steuerkarten telefonisch per SEPA-Lastschrift (erfordert ein SEPA-Lastschriftmandat) oder per Kreditkarte bezahlen. Die bezahlten Karten hinterlegen wir Ihnen gerne zur Abholung an der Abendkasse.

Bitte beachten Sie, dass die Genehmigung einer Karte Ihnen keinen Platz in der jeweiligen Vorstellung sichert, solange Sie die Karten nicht gekauft haben. Die Reservierung von Plätzen, die zum Steuerpreis gekauft werden, ist nicht möglich.